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Allgemeine Aufnahme der Hafervorräte - Kundmachung - Mähren
Verordnung vom 21. Februar 1915 - Anmeldepflicht der Hafervorräte - Kontrolle der Behörden - Geldstrafe bzw. Arrest bei Verheimlichung oder Verweigerung der Auskünfte - Der k. k. Statthalter Dr. Oktavian Freiherr Regner von Bleyleben m. p.