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Ihro Churfürstliche Durchleucht verordnen unterm 27. Dec. a. p. gnädigst, daß denen Livree-Bedienten, in so fern sie ihrer Herrn Livree tragen, die Epaulets nicht anderst, als mit Einmellierung der Farb von der Livree gestattet werden solle ... :Mannheim den 7ten Jan. 1780.
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 960,XX,1